Endlich ist es soweit: Das T1 hat ab sofort wieder für euch geöffnet! Selbstverständlich mit einem erprobten Hygienekonzept zum Schutz eurer Gesundheit. Folgende Regelungen gelten aktuell für das allgemeine Traning:
- das Training ist seit dem 03.04.2022 bis auf Weiteres wieder ohne Zugangsbeschränkung und ohne Nachweis möglich.
- es besteht keine Pflicht zur Terminbuchung.
- Duschen und Umkleiden dürfen genutzt werden.
Für den Reha-Sport gelten aktuell folgende Regelungen:
- Bitte meldet euch telefonisch für euren Kurs an: 02735 9098923
- Bitte bringt ein großes Handtuch als Unterlage mit. Soweit möglich bitte auch ein Theraband und die eigene Matte (kann bei uns käuflich erworben werden)
- Vor eurem 1. Termin: bitte 15 Minuten früher da sein
Bis bald im T1!
Update 11.06.2021: Ab sofort ist keine Testpflicht mehr vorgesehen, die Regelungen im Text wurden entsprechend angepasst. Die Regelungen für den Rehasport wurden hinzugefügt.
Update 18.08.2021: Die neuen Regelungen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung NRW sehen ab einer Inzidenz von 35 eine Zugangsbeschränkung auf immunisierte oder getestete Personen vor. Die Regelungen im Text wurden entsprechend angepasst.
Update 23.11.2021: Die neuen Regelungen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung NRW sehen ab sofort eine Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen vor ("2G-Regel"). Die Regelungen im Text wurden entsprechend angepasst.
Update 10.01.2022: Die neuen Regelungen in der aktualisierten Corona-Schutzverordnung NRW sehen ab sofort eine Zugangsbeschränkung auf immunisierte und zusätzlich getestete Personen vor ("2G+ Regel"). Die Regelungen im Text wurden entsprechend angepasst.
Update 12.01.2022: Nach den neuen Regelungen der aktualisierten Corona-Schutzverordnung NRW entfällt die Testpflicht für geboosterte Personen ab dem 13.01.. Die Regelungen im Text wurden entsprechend angepasst.
Update 18.01.2022: Nach den aktualisierten Regelungen der Corona-Schutzverordnung NRW sind weitere Konstellationen von der Testpflicht unter 2G+ ausgenommen. Der Text wurde entsprechend angepasst.
Update 03.03.2022: Nach den neuen Regelungen der Corona-Schutzverordnung NRW ist der Zutritt nun wieder unter der 3G-Regelung möglich. Der Text wurde entsprechend angepasst.
Update 06.04.2022: Nach den neuen Regelungen der Corona-Schutzverordnung NRW ist der Zutritt nicht mehr beschränkt. Der Text wurde entsprechend angepasst.